... in Deutschland:
ENVIRAL® Oberflächenveredelung GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Rogovits
Altdorfer Weg 6
14823 Niemegk
Tel. +49 (0) 33843 642-0
Fax +49 (0) 33843 642-24
E-Mail: info(at)enviral.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz(at)enviral.de oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „Der Datenschutzbeauftragte“.
... in Österreich:
ENVIRAL® Oberflächenveredelung GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Rogovits
Viktor-Kaplan-Allee 3
7023 Pöttelsdorf
Telefon: +43 (0)2626 50074
Fax: +43 (0)2626 50074-74
E-Mail: info(at)enviral.at
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz(at)enviral.at oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „Der Datenschutzbeauftragte“.
Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
Abschluss, Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
1. Bearbeitung der Bewerbung für eine Arbeitsstelle
2. Bei erfolgreicher Bewerbung: Abwicklung des Arbeitsverhältnisses:
1. Gehaltszahlung
2. Abführung der Lohn- und Sozialabgaben
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Art. 88 DSGVO/ 26 BDSG n.F.
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
1. Intern: Personalabteilung, Datenschutzbeauftragter
2. Extern: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Banken, IT-Dienstleister und Softwarehersteller
3. Ämter und Behörden: Bundeszentralamt für Steuern, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt
Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung der Daten an Staaten außerhalb der Eu bzw. EWR (Drittstaaten) findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
Nach Artikel 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung zu stellende Informationen
1. Betroffenenrechte: Sie haben das Recht auf
1. Auskunft über Ihre gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten
2. Berichtigung Ihrer hinterlegten personenbezogenen Daten
3. Löschung Ihrer nicht mehr benötigten Daten
4. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
5. Widerspruchsrecht
6. Datenübertragbarkeit
2. Speicherdauer:
1. Daten aufgrund von Vertragsanbahnung werden gelöscht, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt und gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Nachweispflichten der Löschung nicht entgegen stehen, in der Regel nach 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens.
2. Während des bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgt die Speicherung nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, bzw. zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses und bestehender Rentenansprüche im Interesse des Arbeitnehmers ggf. auch bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Personalbezogene Unterlagen, die keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden ausgehändigt bzw. nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.
3. Widerruf bei Einwilligung:
Erfolgt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung, können Sie die Einwilligung widerrufen. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt auf vertraglicher Grundlage bzw. aufgrund einer Vertragsanbahnung. Eine Einwilligung liegt in solchen Fällen nicht vor.
4. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Gemäß Artikel 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansiccht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das BDSG verstößt. Beschwerden richten Sie bitte an:
... in Deutschland: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Tel. 033203/356-0, Fax 033203/356-49, E-Mail Poststelle(at)LDA.Brandenburg.de
... in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Tel. 01 52152-0, E-Mail: dsb(at)dsb.gv.at
5. Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten und die Folgen der Nichtbereitstellung:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich bzw. wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten zu erheben. Ohne diese Daten können wir den Vertrag nicht abschließen oder durchführen. Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Erhebung dieser Daten bestehen (Sozialversicherung, Steuer), würden wir einen Gesetzesverstoß begehen, der ggf. straf- oder bußgelbewehrt wäre.
6. Automatiche Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.